Brustkrebs

Rehabilitation für Frauen mit Brustkrebs

Letzte Aktualisierung: 23.04.2018
  • Eine Brustkrebserkrankung kann für Betroffenen sehr belastend sein: Durch die Behandlungen werden die meisten Frauen für längere Zeit aus ihrem gewohnten Leben gerissen. Einige müssen mit körperlichen Veränderungen zurechtkommen, viele müssen lange Zeit Medikamente nehmen.
  • Um wieder in den Alltag zurückzufinden, haben Krebspatienten die Möglichkeit zu einer medizinischen Rehabilitation. Die "Reha" soll helfen, Krankheits- und Therapiefolgen zu mindern oder vorzubeugen und wieder arbeitsfähig zu werden.
  • Der folgende Text bietet allgemeine Informationen und nennt Ansprechpartner für Betroffene und ihre Angehörigen. Interessierte und Fachleute finden weiterführende Informationen und verwendete Quellen.

In den gewohnten Alltag zurückzukehren ist für die meisten Brustkrebspatientinnen nicht leicht. Umso schwerer wird es, wenn noch längerfristige Behandlungen laufen, beispielsweise mit antihormonellen oder zielgerichteten Medikamenten. Wie kann der Übergang in das tägliche Leben trotzdem gelingen? Wie klappt der Wiedereinstieg in den Job? Was kann helfen, wieder leistungsfähig zu werden oder mit Einschränkungen umzugehen?

Krebspatientinnen und Krebspatienten haben die Möglichkeit, nach der Behandlung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme wahrzunehmen. Diese onkologische "Reha" dauert in der Regel 3 Wochen, kann aber bei Notwendigkeit auch verlängert werden.

Für Berufstätige kommt außerdem eine berufliche Rehabilitation infrage. Darunter fällt beispielsweise die stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz, auch bekannt als "Hamburger Modell".

Die Reha soll Spätfolgen und Einschränkungen durch Krankheit oder Behandlung vorbeugen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und zu verhindern, dass man erwerbsunfähig oder pflegebedürftig wird.

Wann soll es losgehen?

Lexikon

Rehabilitation: allgemein die Maßnahmen, um nach einer Erkrankung körperliche, seelische und soziale Folgen zu reduzieren
AHB: Anschlussheilbehandlung, heute Anschlussrehabilitation, direkt nach dem Ende der ersten Behandlung

Die meisten Brustkrebspatientinnen machen direkt nach der Behandlung eine Anschlussrehabilitation, abgekürzt AHB – von der früheren Bezeichnung "Anschlussheilbehandlung". Eine Anschlussrehabilitation muss man innerhalb von 2 Wochen nach abgeschlossener Erstbehandlung antreten. Wann die Erstbehandlung endet, hängt von der individuellen Therapie ab: Bei Strahlentherapie ist es der letzte Bestrahlungstermin, bei Chemotherapie die letzte Infusion, bei Operationen der letzte Tag im Krankenhaus. Voraussetzung ist jedoch, dass man gesund genug ist, um die einzelnen Reha-Angebote wahrnehmen zu können. Bekommen Frauen nach der Erstbehandlung noch ergänzende Medikamente wie etwa eine antihormonelle oder zielgerichtete Therapie? Dann spricht dies nicht dagegen mit einer Anschlussrehabilitation zu beginnen.

Eine Rehabilitation kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beginnen: wenn man beispielsweise erst später in der Lage ist, die Maßnahme anzutreten oder sich später dafür entscheidet. Bis zum Ablauf eines Jahres nach abgeschlossener Erstbehandlung wird Krebspatienten üblicherweise eine medizinisch-onkologische Reha gewährt.

Bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung können in Einzelfällen weitere Reha-Leistungen bewilligt werden. Grundsätzlich sind damit auch mehr als 2 Rehas innerhalb von 2 Jahren möglich.

Ambulant oder stationär?

Die meisten Patientinnen nehmen eine stationäre Reha in einer qualifizierten Klinik wahr. Das kann hilfreich sein, um Abstand zu den Erlebnissen der vergangenen Monate zu gewinnen und sich auf sich und seine Genesung zu konzentrieren. Möchte man das lieber nicht, oder ist ein stationärer Aufenthalt schwierig zu organisieren, können auch Angebote im Rahmen einer ambulanten Reha in der Nähe des Wohnortes infrage kommen. Idealerweise überlegen Patientin und Ärzte gemeinsam mit den Kliniksozialdiensten, welche Form der Reha und welche Maßnahmen am besten geeignet sind.

Frau am Fitness-Gerät © Kzenon - Fotolia.com
Die Sporttherapie ist Teil des Reha-Programms. © Kzenon - Fotolia.com

Auch wenn die Reha der Erholung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit dienen soll, ist sie kein Urlaub. Man kann in der Klinik weiter medizinisch versorgt werden. Das gilt auch dann, wenn man beispielsweise noch Infusionen oder besondere Therapien braucht. Man hat ein rundes Programm aus Vorträgen, Beratungen, Sport- und Ernährungskursen. Es kann individuell abgestimmt werden – je nach Erkrankungssituation und eigenen Problemen: Ausschlaggebend sind die Folgen und Nebenwirkungen der Behandlung oder auch die psychischen und sozialen Belastungen, die die Erkrankung mit sich gebracht hat.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat Reha-Therapiestandards für Patientinnen mit Brustkrebs zusammengestellt. Diese Leitlinie listet unter anderem folgende Angebote auf, die ein ambulantes Reha-Zentrum oder eine Rehaklinik haben sollte:

  • Information und Schulungen zu Brustkrebs und weiteren Gesundheitsthemen
  • Sport- und Bewegungstherapien
  • Ernährungsberatung und -schulung
  • Behandlung von Lymphödemen
  • Psychologische Beratungen und Therapien, Entspannungstraining und künstlerische Therapien zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung
  • Beratung zu sozialen und sozialrechtlichen Fragen, Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen
  • Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Eingliederung

Die Reha-Therapiestandards Brustkrebs der Deutschen Rentenversicherung sind einsehbar unter www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Reha-Einrichtungen/Grundlagen-und-Anforderungen/Reha-Qualitaetssicherung/rts.html.

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Rehabilitation übernimmt in der Regel die Rentenversicherung. Kommt sie als Kostenträger nicht infrage, können auch die Krankenversicherungen zuständig sein. Für Patientinnen fallen jedoch Zuzahlungen für einen stationären Aufenthalt an. Hat man schon Zuzahlungen für bisherige Therapien und Krankenhausaufenthalte geleistet? Dann kann es sich lohnen, bei der Versicherung nach einer Zuzahlungsbefreiung zu fragen.
Ist man privat krankenversichert und übernimmt Rentenversicherung die Kosten nicht, muss man mit seiner Krankenversicherung klären, inwieweit sie die Kosten übernehmen.
Der Umfang der Leistungen und die Ansprüche an die Qualität sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB IX) weitestgehend festgelegt. Reha-Kliniken und ambulante Reha-Zentren müssen eine besondere Zulassung besitzen.

Wie beantragt man eine Reha?
Die Anschlussrehabilitation beantragt man in der Regel gemeinsam mit den behandelnden Ärzten. Hilfe kann man außerdem von den Brustschwestern (Breast Care Nurses) und den Mitarbeitern der Kliniksozialdienste im Krankenhaus bekommen. In der Regel unterstützen sie noch während des stationären Aufenthalts bei der Antragstellung und klären geeignete Einrichtungen für den entsprechenden Zeitraum ab.
Auch bei einer späteren Reha sollte man die Maßnahme gemeinsam mit den behandelnden Ärzten planen. Dann können regionale Krebsberatungsstellen beim Ausfüllen der Formulare unterstützen. Informationen bietet auch die Renten-Versicherung: Auf deren Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de kann man unter anderem Beratungsstellen in Wohnortnähe suchen.

Ansprechpartner zu Fragen der Rehabilitation und zu weiteren sozialrechtlichen Themen hat der Krebsinformationsdienst auch in einem Informationsblatt (PDF) zusammengestellt.

Wohin gehen zur Reha?
In der Regel bekommt man von der Rentenversicherung eine Klinik zugewiesen, die zu dem entsprechenden Zeitpunkt freie Plätze hat und von der medizinischen Spezialisierung her passt. Man kann jedoch Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer bestimmten Einrichtung äußern. Der Leistungsträger prüft dann, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Für Frauen mit Brustkrebs gibt es in Deutschland vergleichsweise viele Angebote.



Quellen zum Weiterlesen (Auswahl)

Leitlinie
S3-Leitline "Mammakarzinom der Frau: Diagnostik, Therapie und Nachsorge": Diese Leitlinie von 2017 entstand im Leitlinienprogramm Onkologie unter der Federführung der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie ist bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-045OL.html verfügbar und bis 2022 gültig.

Sozialrechtliche Fragen
Die Deutsche Rentenversicherung bietet für Experten weitere Informationen zur Rehabilitation gesetzlich Versicherter und verwandten Fragen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Infos_fuer_Experten/infos_fuer_experten_node.html.

Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte und Interessierte in der Regel umfangreiche Informationen zur Rehabilitation abrufen.

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Erstellt: 23.04.2018

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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